Die weitergabe des notenmaterials der Volksliedarchive ohne angabe der quelle ist verboten und kann
dazu fuehren, dass ein freier zugang zu den archiven, und damit das entdecken neuer stuecke, in zukunft
schwieriger wird.
Bitte nehmt das ernst, das verhaeltnis der Volkslied-archive zum internet ist erst im aufbau
begriffen und sollte nicht mit negativen erfahrungen belastet werden.
"Alle archivalien des Volkslied-archivs sind - wenn nicht anders gekennzeichnet - denkmaeler der
volksmusik und unterliegen daher nicht dem urheberschutz. Sie duerfen bei veroeffentlichung auch
nicht als geschuetzte werke angemeldet werden. Ein einrichten der vorgegebenen melodien oder das
hinzufuegen einer weiteren stimme ist keine bearbeitung im sinne des urheberrechts."
- zitat Oberoesterreichisches Volksliedwerk